Art. 9 – Buchungsprotokolle

REG_2005_302 · über die Anwendung der Euratom-Sicherungsmaßnahmen

Die Buchungsprotokolle enthalten für jede Materialbilanzzone folgende Angaben:
a)alle Bestandsänderungen, so dass der Buchbestand jederzeit festgestellt werden kann;
b)alle Mess- und Zählergebnisse zur Bestimmung des realen Bestands;
c)alle Berichtigungen, die in Bezug auf Bestandsänderungen, Buchbestände und reale Bestände vorgenommen worden sind.
Die Buchungsprotokolle weisen für alle Bestandsänderungen und realen Bestände zu jeder Charge die Kennzeichnung der Stoffe, die Chargendaten und die Primärdaten aus. In diesen Protokollen werden Uran, Thorium und Plutonium nach Maßgabe der in Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe b) aufgelisteten Kategorien getrennt ausgewiesen. Darüber hinaus sind für jede Bestandsänderung der Zeitpunkt und gegebenenfalls die abgebende Materialbilanzzone bzw. der Absender und die aufnehmende Materialbilanzzone bzw. der Empfänger anzugeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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