ErwGr. 5

REG_2005_750 · über das Verzeichnis der Länder und Gebiete für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten

Es sollte eine Übergangszeit vorgesehen werden, um bestimmten Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, sich auf die Änderungen, die durch die gemeinschaftlichen Vorschriften über die Abschaffung der Zahlencodes eingeführt wurden, einzustellen. Der Einfachheit halber sollte diese Übergangszeit so lange dauern, bis die Vorschriften für die Neufassung der Regelungen zum Einheitspapier zur Anwendung kommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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