Anhang IB

REG_2006_1013 · über die Verbringung von Abfällen

Begleitformular für grenzüberschreitende Verbringungen von Abfällen EU 1.
Entspricht der Notifizierung Nr.: 2.
Fortlaufende Nummer/Gesamtzahl der Verbringungen: / 3.
Exporteur — Notifizierender Registriernummer: Name: Anschrift: Kontaktperson: Tel.: Fax: E-Mail: 4.
Importeur — Empfänger Registriernummer: Name: Anschrift: Kontaktperson: Tel.: Fax: E-Mail: 5.
Tatsächliche Menge: kg: Liter: 6.
Tatsächliches Datum der Verbringung: 7.
Verpackung Art(en) (1): Anzahl der Frachtstücke:: Besondere Handhabungsvorschriften (2) Ja Nein: 8 a) 1.
Transportunternehmen (3): Registriernummer: Name: Anschrift: Tel.: Fax: E-Mail: 8 b) 2.
Transportunternehmen: Registriernummer: Name: Anschrift: Tel.: Fax: E-Mail: 8 c) Letztes Transportunternehmen: Registriernummer: Name: Anschrift: Tel.: Fax: E-Mail: Vom Beauftragten des Transportunternehmens auszufüllen Mehr als 3 Transportunternehmen (2) Transportart (1): Versanddatum: Unterschrift: Transportart (1): Versanddatum: Unterschrift: Transportart (1): Versanddatum: Unterschrift: 9.
Abfallerzeuger (4) (5) (6): Registriernummer: Name: Anschrift: Kontaktperson: Tel.: Fax: E-Mail: Ort der Abfallerzeugung (2): 10.
Beseitigungsanlage oder Verwertungsanlage Registriernummer: Name: Anschrift: Kontaktperson: Tel.: Fax: E-Mail: Ort der tatsächlichen Beseitigung/Verwertung (2): 11.
Beseitigungs-/Verwertungsverfahren D-Code/R-Code (1): 12.
Bezeichnung und Zusammensetzung des Abfalls (2): 13.
Physikalische Eigenschaften (1): 14.
Abfallidentifizierung (einschlägige Codes angeben) i) Basler Übereinkommen — Anlage VIII (oder IX, falls anwendbar): ii) OECD-Code (falls abweichend von i): iii) EU-Abfallverzeichnis: iv) Nationaler Code im Ausfuhrland: v) Nationaler Code im Einfuhrland: vi) Overige (specificeren): vii) Y-Code: viii) H-Code (1): ix) UN-Klasse (1) x) UN-Kennnummer: xi) UN-Versandname: xii) Zollnummer(n) (HS):
15.
Erklärung des Exporteurs — Notifizierenden/Erzeugers (4): Ich erkläre hiermit, dass die obigen Informationen nach meinem besten Wissen vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.
Ich erkläre ferner, dass rechtlich durchsetzbare vertragliche Verpflichtungen schriftlich eingegangen wurden, alle für die grenzüberschreitende Verbringung erforderlichen Versicherungen oder sonstigen Sicherheitsleistungen abgeschlossen bzw. hinterlegt wurden und alle erforderlichen Zustimmungen der zuständigen Behörden der betreffenden Staaten vorliegen Name: Unterschrift: Datum: 16.
Von sonstigen an der grenzüberschreitenden Verbringung beteiligten Personen auszufüllen, falls zusätzliche Informationen verlangt werden: VON DER BESEITIGUNGS-/VERWERTUNGSANLAGE AUSZUFÜLLEN 17.
Eingang bei der Beseitigungsanlage oder Verwertungsanlage Eingangsdatum: In Empfang genommen: Empfang verweigert*: In Empfang genommene Menge: kg: Liter: *zuständige Behörden unverzüglich informieren Ungefähres Datum der Beseitigung/Verwertung: Beseitigungs-/Verwertungsverfahren (1): Datum: Name: Unterschrift: 18.
Ich bescheinige hiermit, dass die oben beschriebenen Abfälle beseitigt/verwertet worden sind.
Datum: Name: Unterschrift und Stempel: (1) Siehe Liste der Abkürzungen und Codes auf der folgenden Seite.
(2)Erforderlichenfalls Einzelheiten angeben.
(3)Bei mehr als 3 Transportunternehmen sind die unter Nr. 8 (a, b, c) verlangten Informationen beizufügen.
(4)Gemäß dem Basler Übereinkommen erforderlich.
(5)Liste beifügen, falls mehr als ein Abfallerzeuger.
(6)Wenn aufgrund nationaler Rechtsvorschriften erforderlich.
VON DER ZOLLSTELLE AUSZUFÜLLEN (gemäß nationalen Rechtsvorschriften) 19.
AUSFUHRSTAAT/VERSANDSTAAT ODER AUSGANGSZOLLSTELLE Die in diesem Begleitformular beschriebenen Abfälle wurden aus dem Land ausgeführt am: Unterschrift: Stempel: 20.
EINFUHRSTAAT/EMPFÄNGERSTAAT ODER EINGANGSZOLLSTELLE Die in diesem Begleitformular beschriebenen Abfälle wurden in das Land eingeführt am: Unterschrift: Stempel: 21.
STEMPEL DER ZOLLSTELLEN DER DURCHFUHRSTAATEN Name des Staates: Eingang: Ausgang: Name des Staates: Eingang: Ausgang: Name des Staates: Eingang: Ausgang: Name des Staates: Eingang: Ausgang: Verzeichnis der im Begleitformular verwendeten Abkürzungen und Codes BESEITIGUNGSVERFAHREN (Nr. 11) D1 Ablagerungen in oder auf dem Boden (d. h.
Deponien usw.) D2 Behandlung im Boden (z.
B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich usw.) D3 Verpressung (z.
B.
Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume usw.) D4 Oberflächenaufbringung (z.
B.
Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teiche oder Lagunen usw.) D5 Speziell angelegte Deponien (z.
B.
Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die verschlossen und gegeneinander und gegen die Umwelt isoliert werden) D6 Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren/Ozeanen D7 Einleitung in Meere/Ozeane, einschließlich Einbringung in den Meeresboden D8 Biologische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in dieser Liste beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden D9 Chemisch-physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in dieser Liste beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in der in dieser Liste aufgeführten Verfahren entsorgt werden (z.
B.
Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren) D10 Verbrennung an Land D11 Verbrennung auf See D12 Dauerlagerung (z.
B.
Lagerung von Behältern in einem Bergwerk usw.) D13 Vermengung oder Vermischung vor Anwendung eines der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren.
D14 Rekonditionierung vor Anwendung eines der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren D15 Lagerung bis zur Anwendung eines der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren VERWERTUNGSVERFAHREN (Nr. 11) R1 Verwendung als Brennstoff (außer bei Direktverbrennung) oder andere Mittel der Energieerzeugung/Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung R2 Rückgewinnung/Regenerierung von Lösemitteln R3 Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden R4 Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen R5 Verwertung/Rückgewinnung von anderen organischen Stoffen R6 Regenerierung von Säuren und Basen R7 Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigung dienen R8 Wiedergewinnung von Katalysatorbestandteilen R9 Altölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Altöl R10 Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie R11 Verwendung von Rückständen, die bei einem der unter R1 bis R10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden R12 Austausch von Abfällen, um sie einem der unter R1 bis R11 aufgeführten Verfahren zu unterziehen R13 Ansammlung von Stoffen, die für eines der in dieser Liste aufgeführten Verfahren vorgesehen sind.
VERPACKUNGSARTEN (Nr. 7) 1.
Trommel/Fass 2.
Holzfass 3.
Kanister 4.
Kiste/Kasten 5.
Sack/Beutel 6.
Verbundverpackung 7.
Druckbehälter 8.
Schüttgut 9.
Sonstige (bitte angeben) H-CODE UND UN-KLASSE (Nr. 14) UN-Klasse H-Code Eigenschaften 1 H1 Explosivstoffe 3 H3 Entzündbare Flüssigkeiten 4.1 H4.1 Entzündbare Feststoffe 4.2 H4.2 Selbstentzündbare Stoffe oder Abfälle 4.3 H4.3 Stoffe oder Abfälle, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 5.1 H5.1 Oxidierende Stoffe 5.2 H5.2 Organische Peroxide 6.1 H6.1 Giftige Stoffe (mit akuter Wirkung) 6.2 H6.2 Infektiöse Stoffe 8 H8 Ätzende Stoffe 9 H10 Freisetzung toxischer Gase bei Kontakt mit Luft oder Wasser 9 H11 Toxische Stoffe (mit verzögerter oder chronischer Wirkung) 9 H12 Ökotoxische Stoffe 9 H13 Stoffe, die auf irgendeine Weise nach der Entsorgung andere Substanzen erzeugen können, wie etwa Sickerstoffe, die eine der vorstehend aufgeführten Eigenschaften besitzen TRANSPORTART (Nr. 8) St = Straße Sc = Schiene Se = Seeweg Lu = Luftweg Bw = Binnenwasserstraßen PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN (Nr. 13) 1.
Staub- oder pulverförmig 2.
Fest 3.
Pastös/breiig 4.
Schlammig 5.
Flüssig 6.
Gasförmig 7.
Andere Erscheinungsform (bitte angeben) Weitere Informationen — insbesondere zur Abfallidentifizierung (Nr. 14), d. h. den Codes der Anlagen VIII und IX des Basler Übereinkommens, den OECD-Codes und den Y-Codes — können den Handbüchern entnommen werden, die bei der OECD und dem Sekretariat des Basler Übereinkommens erhältlich sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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