Anhang VII – MITZUFÜHRENDE INFORMATIONEN FÜR DIE VERBRINGUNG DER IN ARTIKEL 3 ABSÄTZE 2 UND 4 GENANNTEN ABFÄLLE

REG_2006_1013 · über die Verbringung von Abfällen

Versandinformationen 1 1. Person, die die Verbringung veranlasst: Name: Anschrift: Kontaktperson: Tel.: Fax: E-Mail: 2. Importeur/Empfänger Name: Anschrift: Kontaktperson: Tel.: Fax: E-Mail: 3. Tatsächliche Menge: kg: Liter: 4. Tatsächliches Datum der Verbringung: 5 a) 1. Transportunternehmen (2): Name: Anschrift: Kontaktperson: Tel.: Fax: E-Mail: Transportart: Versanddatum: Unterschrift: 5 b) 2. Transportunternehmen: Name: Anschrift: Kontaktperson: Tel.: Fax: E-Mail: Transportart: Versanddatum: Unterschrift: 5 c) 3. Transportunternehmen: Name: Anschrift: Kontaktperson: Tel.: Fax: E-Mail: Transportart: Versanddatum: Unterschrift: 6. Abfallerzeuger (3) Ersterzeuger, Neuerzeuger oder Einsammler: Name: Anschrift: Kontaktperson: Tel.: Fax: E-Mail: 7. Verwertungsanlage Labor Name: Anschrift: Kontaktperson: Tel.: Fax: E-Mail: 8. Verwertungsverfahren (oder Beseitigungsverfahren bei in Artikel 3 Absatz 4 genannten Abfällen): R-Code/D-Code: 9. Übliche Bezeichnung der Abfälle: 10. Abfallidentifizierung (einschlägige Codes angeben): i) Basler Übereinkommen — Anlage IX: ii) OECD-Code (falls abweichend von i): iii) EU-Abfallverzeichnis: iv) Nationaler Code: 11. Betroffene Staaten: Ausfuhrstaat/Versandstaat Durchfuhrstaat(en) Einfuhrstaat/Empfängerstaat 12. Erklärung der die Verbringung veranlassenden Person: Ich erkläre hiermit, dass die obigen Informationen nach meinem besten Wissen vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Ich erkläre ferner, dass mit dem Empfänger wirksame vertragliche Verpflichtungen schriftlich eingegangen wurden (ist bei den in Artikel 3 Absatz 4 genannten Abfällen nicht erforderlich): Name: Datum: Unterschrift: 13. Unterschrift des Empfängers bei Entgegennahme der Abfälle: Name: Datum: Unterschrift: VON DER VERWERTUNGSANLAGE ODER VOM LABOR AUSZUFÜLLEN: 14. Eingang bei der Verwertungsanlage oder beim Labor: In Empfang genommene Menge: kg: Liter: Name: Datum: Unterschrift: (1) Mitzuführende Informationen bei der Verbringung der in der grünen Liste aufgeführten Abfälle, die zur Verwertung bestimmt sind, oder von Abfällen, die für eine Laboranalyse bestimmt sind, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006. (2) Bei mehr als 3 Transportunternehmen sind die unter Nummer 5 (a, b, c) verlangten Informationen beizufügen. (3) Wenn es sich bei der Person, die die Verbringung veranlasst, nicht um den Erzeuger oder Einsammler handelt, sind auch Informationen zum Erzeuger oder Einsammler anzugeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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