Anhang VIII – LEITLINIEN FÜR EINE UMWELTGERECHTE BEHANDLUNG (ARTIKEL 49)

REG_2006_1013 · über die Verbringung von Abfällen

I. Im Rahmen des Basler Übereinkommens verabschiedete Leitlinien: 1. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von biomedizinischen Abfällen und Abfällen aus der Gesundheitsfürsorge (Y1, Y3) ( 1) 2. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen aus Bleiakkumulatoren ( 1) 3. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen aus dem vollständigen und teilweisen Abwracken von Schiffen ( 1) 4. Allgemeine technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus persistenten organischen Schadstoffen (POP) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind ( 2) 5. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus polychlorierten Biphenylen (PCB), polychlorierten Terphenylen (PCT) oder polybromierten Biphenylen (PBB) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind ( 2) 6. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen (R4) ( 1)
1.Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von biomedizinischen Abfällen und Abfällen aus der Gesundheitsfürsorge (Y1, Y3) ( 1)
2.Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen aus Bleiakkumulatoren ( 1)
3.Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen aus dem vollständigen und teilweisen Abwracken von Schiffen ( 1)
4.Allgemeine technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus persistenten organischen Schadstoffen (POP) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind ( 2)
5.Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus polychlorierten Biphenylen (PCB), polychlorierten Terphenylen (PCT) oder polybromierten Biphenylen (PBB) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind ( 2)
6.Technische Leitlinien für die umweltgerechte Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen (R4) ( 1)
II. Von der OECD verabschiedete Leitlinien: Technische Hinweise für die umweltgerechte Behandlung von bestimmten Abfallströmen: Alt-Personal Computer und entsprechender Schrott ( 3)
III. Von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) verabschiedete Leitlinien: Leitlinien für das Recycling von Schiffen ( 4)
IV. Vom Internationalen Arbeitsamt (IAA) verabschiedete Leitlinien: Sicherheit und Gesundheit beim Abwracken von Schiffen: Leitlinien für asiatische Länder und die Türkei ( 5)
(1)Verabschiedet auf der 6. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (9.–13. Dezember 2002).
(2)Verabschiedet auf der 7. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (25.-29. Oktober 2004).
(3)Vom Ausschuss für Umweltpolitik der OECD im Februar 2003 verabschiedet (Dok. ENV/EPOC/WGWPR(2001)3/FINAL).
(4)Entschließung A.962 (verabschiedet von der Versammlung der IMO auf ihrer 23. ordentlichen Tagung vom 24. November bis 5. Dezember 2003).
(5)Die Veröffentlichung der Leitlinien wurde vom Verwaltungsrat des IAA auf seiner 289. Tagung vom 11. bis 26. März 2004 gebilligt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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