Art. 14 – Durchsetzungsstelle und ihre Aufgaben

REG_2006_1107 · über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität

(1)Jeder Mitgliedstaat benennt eine Stelle oder mehrere Stellen, die für die Durchsetzung dieser Verordnung bei Flügen von oder zu in seinem Hoheitsgebiet gelegenen Flughäfen zuständig ist bzw. sind. Gegebenenfalls ergreift bzw. ergreifen diese Stelle(n) die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Rechte von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität gewahrt und die in Artikel 9 Absatz 1 genannten Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, welche Stelle oder Stellen benannt worden ist bzw. sind.
(2)Die Mitgliedstaaten sorgen gegebenenfalls dafür, dass die nach Absatz 1 benannte(n) Durchsetzungsstelle(n) auch die zufrieden stellende Durchführung des Artikels 8, einschließlich der Bestimmungen über die Umlagen im Hinblick auf die Vermeidung unlauteren Wettbewerbs, gewährleisten. Sie können auch eine besondere Stelle zu diesem Zweck benennen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 14 REG_2006_1107 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 14 REG_2006_1107 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.