über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
REG_2006_1107 · 41 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
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- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
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- ErwGr. 17
- ErwGr. 18
- ErwGr. 19
- ErwGr. 20
- ErwGr. 21
- Art. 1Zweck und Geltungsbereich
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Beförderungspflicht
- Art. 4Abweichungen, besondere Bedingungen und Unterrichtung
- Art. 5Bestimmung von Ankunfts- und Abfahrtsorten
- Art. 6Weiterleitung von Informationen
- Art. 7Recht auf Hilfeleistung auf Flughäfen
- Art. 8Verantwortung für die Hilfeleistung auf Flughäfen
- Art. 9Qualitätsstandards für Hilfeleistungen
- Art. 10Hilfeleistung von Luftfahrtunternehmen
- Art. 11Schulung
- Art. 12Entschädigung für verloren gegangene oder beschädigte Rollstühle, sonstige Mobilitätshilfen und Hilfsgeräte
- Art. 13Ausschluss von Verpflichtungsbeschränkungen
- Art. 14Durchsetzungsstelle und ihre Aufgaben
- Art. 15Beschwerdeverfahren
- Art. 16Sanktionen
- Art. 17Berichterstattung
- Art. 18Inkrafttreten
- Anhang IHilfeleistungen unter der Verantwortung der Leitungsorgane von Flughäfen
- Anhang IIHilfeleistung des Luftfahrtunternehmens
über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.