ErwGr. 8

REG_2006_1107 · über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität

Die Hilfeleistung sollte so finanziert werden, dass die Last gleichmäßig auf alle Fluggäste, die einen Flughafen benutzen, verteilt und eine Abschreckung vor der Beförderung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität vermieden wird. Das wirksamste Mittel zur Finanzierung dürfte eine Umlage sein, die von jedem Luftfahrtunternehmen, das einen Flughafen benutzt, im Verhältnis zu der Zahl der von ihm zu oder von dem Flughafen beförderten Fluggäste erhoben wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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