ErwGr. 2

REG_2006_1412 · über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Libanon

Da diese Maßnahmen in den Geltungsbereich des Vertrags fallen, sind insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in sämtlichen Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften der Gemeinschaft erforderlich, um die Maßnahmen umzusetzen, soweit die Gemeinschaft betroffen ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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