ErwGr. 4

REG_2006_1412 · über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Libanon

Es sollte den zuständigen Behörden gestattet werden, Genehmigungen für die Erbringung von Hilfe für die zur UNIFIL gehörenden Streitkräfte und die Streitkräfte der Libanesischen Republik zu erteilen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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