ErwGr. 17

REG_2006_1459 · über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen betreffend Konsultationen über Tarife für die Beförderung von Passagieren im Personenlinienverkehr und die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen

Die zuständigen Behörden in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Australien überprüfen derzeit ihre jeweilige Kartellpolitik in Bezug auf IATA-Tarifkonferenzen. Diese Überprüfungen dürften bis Juni 2007 abgeschlossen sein. Daher empfiehlt es sich, dass die Kommission die Gruppenfreistellung für Passagiertarifkonferenzen für Strecken zwischen der Gemeinschaft und diesen Ländern bis zu diesem Zeitpunkt überprüft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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