ErwGr. 15

REG_2006_1459 · über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen betreffend Konsultationen über Tarife für die Beförderung von Passagieren im Personenlinienverkehr und die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen

Auf den Strecken zwischen der Gemeinschaft und Drittländern ist der Anteil von Passagierflugreisen mit Anschlussflug spürbar höher als auf internationalen innergemeinschaftlichen Flügen. Deshalb müssten die durch Tarifkonsultationen gewonnenen Vorteile des Interlining für die Verbraucher auf Strecken zwischen der Gemeinschaft und Drittländern größer sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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