ErwGr. 8

REG_2006_1459 · über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen betreffend Konsultationen über Tarife für die Beförderung von Passagieren im Personenlinienverkehr und die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen

Vereinbarungen über die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen und die Planung von Flugzeiten können die effiziente Nutzung der Flughafenkapazitäten und des Luftraums verbessern, die Luftverkehrskontrolle erleichtern und dazu beitragen, dass die Erbringung von Luftverkehrsdienstleistungen vom Flughafen verteilt wird. Der Zugang zu überlasteten Flughäfen muss möglich bleiben, wenn der Wettbewerb nicht ausgeschaltet werden soll. Um ein zufrieden stellendes Maß an Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten, kann Vereinbarungen in dieser Hinsicht nur zugestimmt werden, wenn alle betroffenen Luftfahrtunternehmen an den Verhandlungen teilnehmen können und wenn die Zuweisung auf nichtdiskriminierender und transparenter Grundlage erfolgt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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