Art. 1

REG_2006_1532 · über die Voraussetzungen bestimmter Einfuhrkontingente für hochwertiges Rindfleisch

Für die Zuteilung der EG–WTO-Zollkontingente von 11 000 t, 5 000 t und 4 000 t für die Einfuhr von hochwertigem Rindfleisch der KN-Codes 0201 30 00 , 0202 30 90 , 0206 10 95 und 0206 29 91 in die Gemeinschaft gelten die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Voraussetzungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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