ErwGr. 4

REG_2006_1532 · über die Voraussetzungen bestimmter Einfuhrkontingente für hochwertiges Rindfleisch

Anschließend sollte die Kommission Definitionen erlassen, die im Rahmen des in Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung des Rates (EG) Nr. 1254/1999 vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch (1) vorgesehenen Verfahrens einfacher kontrollierbar und nachprüfbar sind, so dass die Einhaltung der Definitionen nachträglich überprüft werden könnte, ohne die grundlegenden Einfuhrbestimmungen zu ändern —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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