ErwGr. 3

REG_2006_1532 · über die Voraussetzungen bestimmter Einfuhrkontingente für hochwertiges Rindfleisch

Zur Klarstellung sollen diese Zollkontingente, die ausschließlich von Argentinien, Brasilien und Uruguay als jeweils einzigem Lieferanten in Anspruch genommen werden, dem jeweiligen Land zugeteilt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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