Art. 1 – Begriffsbestimmungen

REG_2006_1637 · über Übergangsbestimmungen für die Auferlegung einer Mindestreservepflicht durch die Europäische Zentralbank nach der Einführung des Euro in Slowenien

Im Sinne dieser Verordnung haben die Begriffe „Institut“, „Mindestreserve-Soll“, „Mindestreserve-Erfüllungsperiode“, „Mindestreservebasis“ und „teilnehmender Mitgliedstaat“ die gleiche Bedeutung, die sie in der Verordnung (EG) Nr. 1745/2003 (EZB/2003/9) haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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