Art. 2

REG_2006_1667 · über Glukose und Laktose

Die mit der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 und den Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung für Laktose und Laktosesirup der Unterposition 1702 19 00 der Kombinierten Nomenklatur eingeführte Regelung wird auf Laktose und Laktosesirup der Unterposition 1702 11 00 der Kombinierten Nomenklatur ausgedehnt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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