Art. 2

REG_2006_1744 · zur Durchführung der Beihilfegewährung für Seidenraupen

Die Beihilfe wird nur gewährt für Samenschachteln, die
a)mindestens 20 000 Seidenraupeneier enthalten, die zum Ausschlüpfen fähig sind,
b)eine Mindestmenge von ausgewählten Kokons, mit gutem äußeren Aussehen, reif, in gleicher Farbe und Größe, ohne Flecken und Rost und zum Abwickeln geeignet, ergeben haben.
Die unter Buchstabe b genannte Mindestmenge wird von dem betreffenden Mitgliedstaat festgesetzt, darf jedoch nicht unter 20 Kilogramm liegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 2 REG_2006_1744 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 2 REG_2006_1744 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.