Art. 4

REG_2006_1744 · zur Durchführung der Beihilfegewährung für Seidenraupen

(1)Der Beihilfeantrag enthält mindestens folgende Angaben: — Name, Anschrift und Unterschrift des Antragstellers, — Anzahl der in Betrieb genommenen Samenschachteln sowie das Datum oder die Daten ihres Empfangs, — die Menge der aus diesen Eiern erzeugten Kokons sowie das Datum oder die Daten ihrer Lieferung, — den Ort der Lagerung der erzeugten Kokons oder, wenn diese verkauft und geliefert worden sind, Name und Anschrift des ersten Käufers.
(2)Falls die in Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 922/72 vorgesehenen Maßnahmen angewandt werden, ist der Antrag nur zulässig, wenn ihm die in Artikel 6 der vorliegenden Verordnung genannten Bescheinigungen beigefügt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 4 REG_2006_1744 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 4 REG_2006_1744 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.