Art. 6

REG_2006_1744 · zur Durchführung der Beihilfegewährung für Seidenraupen

Die zugelassenen Stellen stellen den Züchtern aus:
— spätestens 40 Tage nach Abgabe der Samenschachteln eine Bescheinigung, die den Namen und die Anschrift des betreffenden Züchters, die Anzahl der gelieferten Samenschachteln, das Abgabedatum und das Ausstellungsdatum der Bescheinigung angibt;
— spätestens 40 Tage nach Empfang der Kokons eine Bescheinigung mit Namen und Anschrift des betreffenden Züchters, der Anzahl der empfangenen Kokons, dem Eingangsdatum und dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 6 REG_2006_1744 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 6 REG_2006_1744 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.