ErwGr. 1

REG_2006_1818 · zur Einführung des Verwaltungssystems für die Kaliumchlorid-Höchstmenge im Zusammenhang mit den Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Kaliumchlorid mit Ursprung in Belarus

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1050/2006 führte der Rat Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Kaliumchlorid mit Ursprung in unter anderem Belarus ein. Angesichts der besonderen Bedingungen auf dem Kaliumchlorid-Markt wurde es als angemessen betrachtet, Maßnahmen in Form eines Mindesteinfuhrpreises („MEP“) für die Warentypen einzuführen, die unter den KN-Codes 3104 20 50 und 3104 20 90 (TARIC-Codes 3104 20 50 10, 3104 20 50 90 und 3104 20 90 00) eingereiht werden (nachstehend „betroffene Ware“ genannt), und zwar bis zu einer Höchstmenge, ab deren Überschreitung ein Wertzoll von 27,5 % anwendbar sein sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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