ErwGr. 2

REG_2006_1818 · zur Einführung des Verwaltungssystems für die Kaliumchlorid-Höchstmenge im Zusammenhang mit den Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Kaliumchlorid mit Ursprung in Belarus

Der Rat erkannte in der Verordnung (EG) Nr. 1050/2006 an, dass die Festsetzung einer Höchstmenge ein Verwaltungssystem erfordert, das nicht vor Inkrafttreten jener Verordnung eingeführt werden konnte. Daher ermächtigte der Rat die Kommission in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1050/2006, die Modalitäten für die Einführung des Verwaltungssystems für die Höchstmenge so bald wie technisch möglich in einer Verordnung zu regeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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