Art. 3

REG_2006_1916 · zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmten Fisch und bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Albanien

(1)Die im Anhang unter der laufenden Nummer 09.1505 aufgeführte Zollkontingentsmenge für zubereitete oder haltbar gemachte Sardellen kann jährlich und erstmals für das Jahr 2007 erhöht werden, bis die jährliche Kontingentsmenge 1 600 t erreicht hat oder bis die Vertragsparteien eine andere Regelung vereinbaren.
(2)Die jährliche Erhöhung gemäß Absatz 1 wird nur vorgenommen, wenn das im Vorjahr eröffnete Kontingent zu mindestens 80 % ausgeschöpft war.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 3 REG_2006_1916 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 3 REG_2006_1916 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.