ErwGr. 7

REG_2006_1916 · zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmten Fisch und bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Albanien

Gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und dem Interimsabkommen sind die Kontingentsmengen für das Jahr 2006 auf die volle Menge der in den Anhängen III der Abkommen angegebenen Ausgangskontingentsmengen festzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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