Art. 10 – Bewertung

REG_2006_1921 · betreffend die Übermittlung von statistischen Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen in den Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1382/91 des Rates

Bis 19. Januar 2010 und danach alle drei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Bewertung der in Anwendung dieser Verordnung erstellten statistischen Daten vor und beurteilt darin vor allem ihre Relevanz und ihre Qualität. Dieser Bericht enthält auch eine Kosten-Nutzen-Analyse des zur Erhebung und Verarbeitung der statistischen Angaben eingeführten Systems und nennt bewährte Verfahren, mit denen die Arbeitsbelastung der Mitgliedstaaten verringert werden kann und der Nutzen und die Qualität dieser statistischen Daten verbessert werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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