Art. 1

REG_2006_217 · mit Regeln für die Anwendung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/54/EG, 2002/55/EG und 2002/57/EG des Rates hinsichtlich der Ermächtigung der Mitgliedstaaten, den Anforderungen in Bezug auf die Mindestkeimfähigkeit nicht entsprechendes Saatgut vorübergehend zum Verkehr zuzulassen

(1)Diese Verordnung enthält Regeln für Anträge auf Ermächtigung, den Anforderungen in Bezug auf die Mindestkeimfähigkeit nicht entsprechendes Saatgut vorübergehend zum Verkehr zuzulassen, die von Mitgliedstaaten im Rahmen folgender Artikel gestellt werden: a) Artikel 17 Absatz 1 der Richtlinie 66/401/EWG, b) Artikel 17 Absatz 1 der Richtlinie 66/402/EWG, c) Artikel 24 Absatz 1 der Richtlinie 2002/54/EG, d) Artikel 38 Absatz 1 der Richtlinie 2002/55/EG und e) Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie 2002/57/EG.
(2)Diese Verordnung gilt nicht für den Verkehr mit „Basissaatgut“ im Sinne der in Absatz 1 genannten Richtlinien.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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