Art. 10 – Berichterstattung

REG_2006_389 · zur Schaffung eines finanziellen Stützungsinstruments zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 über die Europäische Agentur für Wiederaufbau

Jedes Jahr unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung der mittels dieses Instruments geleisteten Gemeinschaftsunterstützung. Der Bericht enthält neben Informationen über die im Berichtsjahr finanzierten Maßnahmen und die durch die Überwachung gewonnenen Erkenntnisse auch eine Bewertung der Ergebnisse, die bei der Durchführung der Gemeinschaftsunterstützung erzielt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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