Art. 1

REG_2006_66 · betreffend die Ausnahme kleiner Mengen von Erzen, Ausgangsstoffen und besonderen spaltbaren Stoffen von den Vorschriften des Kapitels über die Versorgung

Was die uran- und thoriumhaltigen Erze und Ausgangsstoffe betrifft, sind von den Vorschriften des Titels II Kapitel VI Euratom-Vertrag ausgenommen:
a)die Übertragung innerhalb der Gemeinschaft und die Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit es sich um Mengen handelt, die — bezogen auf die elementare Form — 1 Tonne Uran und/oder Thorium pro Transaktion und je 5 Tonnen Uran und/oder Thorium pro Jahr und Benutzer nicht übersteigen;
b)die Ausfuhr aus der Gemeinschaft, soweit es sich um Mengen handelt, die — bezogen auf die elementare Form — 1 Tonne Uran und/oder Thorium pro Transaktion und je 5 Tonnen Uran und/oder Thorium pro Jahr und Exporteur nicht übersteigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 1 REG_2006_66 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 1 REG_2006_66 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.