Art. 72 – Übergangsregelungen

REG_2006_865 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

(1)Gemäß Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 und Artikel 22 der Verordnung (EWG) Nr. 3418/83 der Kommission (4) ausgestellte Bescheinigungen können weiterhin zu den in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 5 Absatz 3 Buchstaben b, c und d, Artikel 5 Absatz 4 sowie in Artikel 8 Absatz 3 Buchstaben a und d bis h der Verordnung (EG) Nr. 338/97 festgelegten Zwecken verwendet werden.
(2)Ausnahmen von den in Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 festgelegten Verboten gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit, sofern dies angegeben ist.
(3)Die Mitgliedstaaten können Ein- und Ausfuhrgenehmigungen, Wiederausfuhrbescheinigungen, Wanderausstellungsbescheinigungen und Reisebescheinigungen in der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 niedergelegten Form noch innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung ausstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 72 REG_2006_865 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 72 REG_2006_865 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.