ErwGr. 5

REG_2007_1275 · zur Änderung des Anhangs IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Am 25. Juni 2007 wurde die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 durch die Verordnung (EG) Nr. 722/2007 der Kommission (3) geändert. Mit der so geänderten Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wurde ein gemeinschaftliches System der Einstufung von Ländern nach ihrem BSE-Risiko entsprechend der OIE-Einstufung eingeführt. Damit wurden nicht nur alle Länder in eine der drei Kategorien „vernachlässigbares BSE-Risiko“, „kontrolliertes BSE-Risiko“ und „unbestimmtes BSE-Risiko“ eingestuft, sondern auch Handelsvorschriften für jede Risikokategorie festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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