ErwGr. 3

REG_2007_1430 · zur Änderung der Anhänge II und III der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Deutschland hat beantragt, den Beruf „Psychiatrische(r) Krankenschwester /Krankenpfleger“ aus Anhang II zu streichen, da dieser Ausbildungsgang die Ausbildung zur Krankenschwester bzw. zum Krankenpfleger für die allgemeine Pflege nur ergänzt und somit unter die Definition des Berufsabschlusses fällt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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