ErwGr. 6

REG_2007_1430 · zur Änderung der Anhänge II und III der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Luxemburg hat beantragt, aufgrund des neu gefassten Gesetzes vom 26. März 1992 über die Ausübung und Aufwertung bestimmter medizinischer Berufe die Bezeichnung „Kinderkrankenpfleger (‚infirmier puériculteur‘)“ durch „pädiatrischer Krankenpfleger (‚infirmier en pédiatrie‘)“, die Bezeichnung „Anästhesie-Krankenpfleger (‚infirmier anesthésiste‘)“ durch „Anästhesie- und Reanimations-Krankenpfleger (‚infirmier en anesthésie et réanimation‘)“ und die Bezeichnung „Geprüfter Masseur (‚masseur diplômé‘)“ durch „Masseur (‚masseur‘)“ zu ersetzen. Die Ausbildungsmodalitäten bleiben unverändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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