ErwGr. 4

REG_2007_1430 · zur Änderung der Anhänge II und III der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Deutschland hat beantragt, den Beruf „Altenpfleger(in)“ hinzuzufügen, der nach dem Altenpflegegesetz vom 17. November 2000 sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers vom 26. November 2002 die Voraussetzungen von Artikel 11 Buchstabe c Ziffer ii der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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