ErwGr. 7

REG_2007_147 · zur Anpassung bestimmter Fangquoten für den Zeitraum 2007 bis 2012 gemäß Artikel 23 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik

Die Entwicklung der Fangquoten für Makrele war in den Jahren 2001 bis 2004 rückläufig. Um zu vermeiden, dass die Abzüge mit unverhältnismäßigen Auswirkungen einhergehen, ist auf die wegen der überfischten Mengen der Jahre 2001 bis 2004 von der Fangquote für Makrele abzuziehende Menge ein Korrekturfaktor anzuwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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