ErwGr. 10

REG_2007_147 · zur Anpassung bestimmter Fangquoten für den Zeitraum 2007 bis 2012 gemäß Artikel 23 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik

Der Korrekturfaktor ist mit dem Anteil der zulässigen Gesamtfangmenge für Makrele für 2006 in Prozent an der durchschnittlichen zulässigen Gesamtfangmenge für Makrele in den Jahren 2001—2004 gleichzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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