Art. 4

REG_2007_1498 · mit besonderen Modalitäten für die Erteilung der Einfuhrlizenzen für Zucker sowie zucker- und kakaohaltige Mischungen mit Ursprungskumulierung AKP/ÜLG oder EG/ÜLG

Der Lizenzantrag und die Einfuhrlizenz enthalten folgende Angaben:
a)In Feld 7 ist das ÜLG-Herkunftsland anzugeben und „ja“ anzukreuzen;
b)in Feld 8 ist das ÜLG-Ursprungsland anzugeben und „ja“ anzukreuzen;
c)in Feld 20 der Lizenz ist eine der Angaben gemäß Anhang II einzutragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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