Art. 5 – Wahl der Messmethode

REG_2007_1516 · zur Festlegung der Standardanforderungen an die Kontrolle auf Dichtheit von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates

(1)Das zertifizierte Personal führt Kontrollen auf Dichtheit der Einrichtungen von Kälte- oder Klimaanlagen und Wärmepumpen mit direkten Messmethoden gemäß Artikel 6 oder indirekten Messmethoden gemäß Artikel 7 durch.
(2)Direkte Messmethoden können stets angewendet werden.
(3)Indirekte Messmethoden werden nur dann angewendet, wenn die in Artikel 7 Absatz 1 genannten Parameter der kontrollierten Einrichtung zuverlässige Hinweise auf die in den Aufzeichnungen über die Einrichtung genannte Menge der fluorierten Treibhausgase und die Wahrscheinlichkeit eines Lecks geben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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