Art. 6 – Direkte Messmethoden

REG_2007_1516 · zur Festlegung der Standardanforderungen an die Kontrolle auf Dichtheit von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates

(1)Um ein Leck festzustellen, wendet das zertifizierte Personal eine oder mehrere der nachstehend aufgeführten direkten Messmethoden an: a) Kontrollen von Kreisläufen und Bestandteilen, bei denen das Risiko eines Lecks besteht, mit Gasmeldegeräten, die an das in dem System verwendete Kühlmittel angepasst sind; b) Anwendung von UV-Detektorflüssigkeit oder einem geeigneten Färbemittel in dem Kreislauf; c) Spezialschaumlösungen/Seifenlaugen.
(2)Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Gasmeldegeräte werden alle zwölf Monate auf einwandfreien Betrieb geprüft. Die Sensibilität tragbarer Gasmeldegeräte muss mindestens 5 g jährlich betragen.
(3)UV-Detektorflüssigkeiten oder entsprechende Färbemittel dürfen in dem Kühlkreislauf nur angewendet werden, wenn der Hersteller der Einrichtung Angaben zur technischen Durchführbarkeit solcher Nachweismethoden gemacht hat. Die Methode darf nur von zertifiziertem Personal angewendet werden, das befugt ist, Tätigkeiten durchzuführen, bei denen der fluorierte Treibhausgase enthaltende Kühlkreislauf unterbrochen wird.
(4)Wird mit den Methoden gemäß Absatz 1 bei den in Artikel 4 genannten Teilen keine Leckstelle ermittelt, obwohl das zertifizierte Personal ein Leck vermutet, so sind andere Teile zu prüfen.
(5)Vor der Druckprüfung mit sauerstofffreiem Stickstoff oder einem anderen geeigneten Gas zur Druckprüfung zur Kontrolle der Dichtheit erfolgt die Rückgewinnung der fluorierten Treibhausgase aus dem gesamten System durch dazu für die jeweilige Einrichtung zertifiziertes Personal.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 6 REG_2007_1516 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 6 REG_2007_1516 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.