ErwGr. 5

REG_2007_257 · zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 hinsichtlich des Nachweises der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr von Milch und Milcherzeugnissen in Drittländer

Um den Finanz- und Verwaltungsaufwand für die Ausführer zu verringern und Behörden und Ausführern die Möglichkeit zu geben, die neue Regelung für die betreffenden Erzeugnisse mit allen für einen reibungslosen Ablauf der Einfuhrzollformalitäten erforderlichen Verfahren einzuführen, sieht die Verordnung (EG) Nr. 423/2006 der Kommission vom 13. März 2006 zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 hinsichtlich des Nachweises der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr von Milch und Milcherzeugnissen in Drittländer (4) gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 eine Übergangszeit vor, während der die Erbringung des Nachweises der Erfüllung der Einfuhrzollförmlichkeiten erleichtert wird. Diese Regelung lief am 31. Dezember 2006 ab.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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