ErwGr. 6

REG_2007_257 · zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 hinsichtlich des Nachweises der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr von Milch und Milcherzeugnissen in Drittländer

In vielen Bestimmungsländern fehlen jedoch nach wie vor die zur Erstellung der vorgeschriebenen Dokumente erforderlichen Verfahren und Mittel. Um zu verhindern, dass die Ausfuhrerstattung Ausführern deswegen nicht gewährt wird, sollte die Übergangsregelung verlängert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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