Art. 8

REG_2007_378 · mit Bestimmungen zur fakultativen Modulation der Direktzahlungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 wird wie folgt geändert:
1.Artikel 12 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Kommission setzt die Beträge fest, die dem ELER nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 2, des Artikel 143d und des Artikels 143e der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 sowie des Artikels 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 378/2007 des Rates (*1) zur Verfügung gestellt werden. (*1) ABl. L 95 vom 5.4.2007, S. 1.“;"
2.Im einleitenden Teil des Artikels 42 erhält der zweite Satz folgende Fassung: „Diese Bestimmungen umfassen insbesondere:“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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