Art. 5

REG_2007_378 · mit Bestimmungen zur fakultativen Modulation der Direktzahlungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Die Mitgliedstaaten, die die fakultative Modulation anwenden, und die Kommission überprüfen genau die Auswirkungen der Durchführung der fakultativen Modulation, insbesondere in Bezug auf die wirtschaftliche Situation der Betriebe, und berücksichtigen dabei, dass es nicht zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung zwischen Betriebsinhabern kommen darf. Zu diesem Zweck legen diese Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 30. September 2008 einen Bericht vor.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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