Art. 6

REG_2007_378 · mit Bestimmungen zur fakultativen Modulation der Direktzahlungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Die Durchführungsbestimmungen zu diesem Kapitel werden wie folgt festgelegt:
a)nach dem in Artikel 90 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 genannten Verfahren, das insbesondere die Bestimmungen zur Einbeziehung der fakultativen Modulation in die Programmplanung für den ländlichen Raum erfasst, oder gegebenenfalls
b)nach dem in Artikel 41 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 genannten Verfahren, das insbesondere die Bestimmungen zur finanziellen Abwicklung der fakultativen Modulation und die Einbeziehung der Regelung der zusätzlichen Kürzungen von Direktzahlungen gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1655/2004 in die in der vorliegenden Verordnung vorgesehene Regelung erfasst.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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