Art. 81 – Nordatlantik

REG_2007_41 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitender Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen

Gegen Schiffe, die im Nordatlantik illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischfang betreiben, werden die Maßnahmen nach Anhang XVII ergriffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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