Art. 1

REG_2007_445 · mit bestimmten Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2991/94 des Rates mit Normen für Streichfette und zur Verordnung (EWG) Nr. 1898/87 des Rates über den Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung

(1)Die in Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 3 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 2991/94 vorgesehene Ausnahme findet auf die in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführten Bezeichnungen Anwendung.
(2)Diese Verordnung ist nicht anwendbar auf die im Anhang der Entscheidung 88/566/EWG aufgeführten Bezeichnungen, die das Wort „Butter“ in einer Gemeinschaftssprache enthalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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