Art. 1 – Gegenstand und Geltungsbereich

REG_2007_622 · zur Festlegung von Bedingungen für die Versuchsfischerei auf Sandaale in der Nordsee für 2007

(1)Mit dieser Verordnung werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 festgesetzten Quoten für die Versuchsfischerei in Bezug auf den Sandaalbestand im Jahr 2007 im ICES-Gebiet IV gefischt werden dürfen.
(2)Die in der vorliegenden Verordnung festgesetzten Bedingungen gelten zusätzlich zu den Bedingungen von Anhang IID der Verordnung (EG) Nr. 41/2007.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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