Art. 4 – Zugang zu Daten aus der satellitengestützten Schiffsüberwachung (VMS) über gemeinschaftliche Fahrzeuge

REG_2007_622 · zur Festlegung von Bedingungen für die Versuchsfischerei auf Sandaale in der Nordsee für 2007

Die Mitgliedstaaten übermitteln ihren nationalen Wissenschaftlern, die Mitglieder der jeweiligen ICES-Arbeitsgruppe sind, oder, falls es keine solchen gibt, der Arbeitsgruppe direkt Angaben über die ihre Flagge führenden Schiffe, die sich an der Versuchsfischerei auf Sandaale beteiligen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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