Art. 5 – Schließung der Versuchsfischerei für norwegische Fahrzeuge

REG_2007_622 · zur Festlegung von Bedingungen für die Versuchsfischerei auf Sandaale in der Nordsee für 2007

(1)Für norwegische Fischereifahrzeuge wird die Versuchsfischerei auf Sandaale in EG-Gewässern des ICES-Gebiets IV nach dem 6. Mai 2007 nur erlaubt, wenn a) 30 % des gesamtem Fischereiaufwands Norwegens im Jahr 2005 nicht ausgeschöpft worden sind und b) die Fangmenge von 20 000 Tonnen nicht erreicht worden ist.
(2)Der Fischereiaufwand der norwegischen Schiffe darf 25 Schiffe, die jeweils nicht mehr als eine mehrtägige Fahrt durchführen, nicht überschreiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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