Art. 41 – Zulässigkeit des Zahlungsantrags

REG_2007_718 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)

Die Kommission kann einem Zahlungsantrag nur stattgeben, wenn die Mindestvoraussetzungen des Artikels 42 Absatz 1, des Artikels 43 Absatz 1 und des Artikels 45 Absatz 1 erfüllt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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